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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Sprungretter + Abströmsicherung = Unzulässig hohe Rüstzeiten | 26 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen | 414842 | ||
| Datum | 12.07.2007 22:53 MSG-Nr: [ 414842 ] | 11868 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Rieke Grau lackierte Druckluftflaschen, die halt nur für den Sprungretter verwendet werden. Diese werden dann grundsätzlich ohne Abströmsicherung verwendet!? Auf die Gefahr hin, daß, falls das Ventil doch abbrechen sollte, die Flasche leicht beschleunigt wird. Die angesprochenen Ventile, die erst nach dem Abbrechen aktiv werden, könnten ein Kompromiß darstellen, zumindest für den Einsatz am Sprungretter. Arbeiten mit Hebekissen müssen in der Regel nicht innerhalb von 30 Sekunden abgeschlossen sein und erfordern auch nicht den gesamten Inhalt der Flasche in dieser Zeit. Insofern wird die Abströmsicherung keinen Einfluss haben, da dort der Lieferleistungsbedarf erheblich niedriger ist. Meine Vermutung. Fragt sich, wo die Grenze liegt. MkG Sascha | ||||
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