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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Feuerwehr in der Tagespresse | 26 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / Bayern | 415103 | ||
Datum | 13.07.2007 23:06 MSG-Nr: [ 415103 ] | 9097 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo, in Bayern ist das so geregelt, dass jede Feuerwehr Anspruch auf Schutzkleidung für die dreifache Besetzung ihres Fahrzeugs hat. Die TS-Feuerwehren haben demnach "Anspruch" auf 27 Schutzanzüge. Das sollte auch ausreichen. Überjacken gibt es eigentlich nur für AGT, alle anderen sollen normale Wetterschutzbekleidung tragen. Aber bei uns laufen dann "Kommandanten" umher, die bei Einsätzen nur Sandalen und geöffnete Überjacken anhaben, damit man schon von weitem sieht, dass sie "Führungskräfte" sind. Wenn man dagegen aufbegehrt, wird einem ein Maulkorb verpasst. Gruss Anton Kastner FF Mühlhausen | ||||
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