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RubrikSonstiges zurück
ThemaWas ist denn das?18 Beiträge
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen415860
Datum18.07.2007 18:50      MSG-Nr: [ 415860 ]5046 x gelesen

Geschrieben von Christian Bergmann Von da kann man dann immer noch auf die anderne runterlächeln.

Das ist eigentlich ein Grund die Untescheidung zwischen Grundausstattung/ Stützpunkt und Schwerpunkt aufzuheben.

Geschrieben von Christian BergmannOder die Gemeinde muss eigentlich eine Stützpunktwehr vorhalten,
Die Gemeinde hat > 25000EW und braucht einen Stützpunkt und einen Schwerpunkt.

Für die nicht Niedersachsen:
Es gibt hier in der MindestärkeVO nur zwei größen von Feuerwehren:
<15000 EW 2x Stützpunkt mit je LF10/6 + TLF/RW/SW
oder
>15000EW 1x Schwerpunkt (LF16/12+TLF16/25+RW/DL/SW+ELW/KdW), 1x Sützpunkt

Da es keine Hilfsfristen gibt ist eigentlich alles darüber hinaus formal nicht notwendig.

Gruß
Ingo



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