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Thema | Was ist denn das? | 18 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 415860 | ||
Datum | 18.07.2007 18:50 MSG-Nr: [ 415860 ] | 5046 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann Von da kann man dann immer noch auf die anderne runterlächeln. Das ist eigentlich ein Grund die Untescheidung zwischen Grundausstattung/ Stützpunkt und Schwerpunkt aufzuheben. Geschrieben von Christian Bergmann Oder die Gemeinde muss eigentlich eine Stützpunktwehr vorhalten, Die Gemeinde hat > 25000EW und braucht einen Stützpunkt und einen Schwerpunkt. Für die nicht Niedersachsen: Es gibt hier in der MindestärkeVO nur zwei größen von Feuerwehren: <15000 EW 2x Stützpunkt mit je LF10/6 + TLF/RW/SW oder >15000EW 1x Schwerpunkt (LF16/12+TLF16/25+RW/DL/SW+ELW/KdW), 1x Sützpunkt Da es keine Hilfsfristen gibt ist eigentlich alles darüber hinaus formal nicht notwendig. Gruß Ingo | ||||
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