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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung einer Gebührensatzung Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 415873 | ||
Datum | 18.07.2007 20:41 MSG-Nr: [ 415873 ] | 10263 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich bin in der freudigen Lage, eine neue Gebührensatzung zu erstellen. Wo es bei mir hakt ist die Berechnung für die einzelnen Feuerwehrfahrzeuge. Ich wollte die Gesamtkosten (Treibstoff, Versicherungen, Reparaturen, Beladung, Abschreibungsbetrag vom Fahrzeugbeschaffungswert usw.) addieren und dann durch 8760 Stunden (24 Stunden*365 Tage) dividieren. Kennt jemand einen Gesetzestext oder Gerichtsurteil, welches mir den Rechenweg vorschreibt? Oder bin ich sogar auf dem richtigen Weg? (obwohl mich hier das Resultat nicht gerade begeistert) Für etwas "Unterstützung" wäre ich dankbar. Gerne auch Muster, Vorschläge o.ä. von denen, die in der gleichen Lage wie ich sind oder waren, danke. MkG Wolfgang | ||||
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