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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Heu- und Strohlagerung | 4 Beiträge | ||
Autor | Mahl8ow 8J., Golzow / Brandenburg | 415968 | ||
Datum | 19.07.2007 11:46 MSG-Nr: [ 415968 ] | 7704 x gelesen | ||
Hallo! In den Bundesländern Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es besondere Brandschutzrichtlinien oder Brandschutzverordnungen zur Lagereung von Ernteerzeugnissen, hier im speziellen für die Lagerung von Heu und Stroh. Zum Schutz der im freien gelagerten Ernteerzeugnisse und zur Eindämmung von Brandgefahren ist am 18.05.1940 eine Verordnung über das offene Lagern von Getreide und anderen Ernteerzeugnissen erlassen worden. Sind diese jemanden bekannt? Wo kann ich diese finden? Wenn möglich im Internet!!! Danke schon im voraus!!! JensM | ||||
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