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ThemaFortbildung (war: Störer in der Feuerwehr)19 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen416054
Datum19.07.2007 22:30      MSG-Nr: [ 416054 ]7739 x gelesen

Nur eben mein Generalverdacht, wie vielerorts die Realität aussieht.

Das Problem der quantitativ nicht ausreichenden Fortbildung (lassen wir mal dasProblem der Qualität beiseite) ist aber nicht auf kleinere Wehren beschränkt. So etwas sieht man auch bei größeren Wehren. Netterweise haben nicht wenige Wehren ihre Dienstpläneonline... :-(

Mal ein paar Zahlen, Fakten und Gedanken zum Thema

- 40 U-Std. (à 45 min.) wird als minimale Fortbildungsdauer gesehen (FwDV 2)

- Selten dauern Übungsdienste länge als 2 Zeitstunden, da mehr in den Abendbereichen kaum nicht leistbar ist. Netto bleiben da jedoch maximal 2 U-Std. für die Fortbildung, da zumeist auch administrative Dinge zu erledigen sind.

- Fast überall fallen mal reguläre Fortbildungsdienste aus. Sei es wegen eines Einsatzes, parallelen Veranstaltungen, Feiertagen oder auch mal weil man (was, wenn es eine Ausnahme darstellt auch i.O. ist) in dieser Zeit mit der Mannschaft kameradschaftliche oder administrative Dinge klaären will oder muß.


- Bei wöchentlichem Rhythmus lassen sich in der Regel maximal 48 Übungsdienste pro Jahr realisieren. Das ergibt 96 U-Std., welche den FA angeboten werden. Bei einer Übungsbeteiligung von durchschnittlich 70% kommt jeder FA statistisch gesehen auf 67 U-Std., bei 80% auf 77 U-Std. und bei 90% auf 86 U-Std.

- Bei 14-tägigen Rhythmus lassen sich in der Regel maximal 25 Übungsdienste pro Jahr realisieren. Das ergibt 50 U-Std., welche den FA angeboten werden. Bei einer Übungsbeteiligung von durchschnittlich 70% kommt jeder FA statistisch gesehen auf 35 U-Std., bei 80% auf 40 U-Std. und bei 90% auf 45 U-Std.

- Bei monatlichem Rhythmus lassen sich in der Regel maximal 11 Übungsdienste pro Jahr realisieren. Das ergibt 22 U-Std., welche den FA angeboten werden. Bei einer Übungsbeteiligung von durchschnittlich 70% kommt jeder FA statistisch gesehen auf 15 U-Std., bei 80% auf 18 U-Std. und bei 90% auf 20 U-Std.

- Wenn man bei dem wöchentlichen oder 14-tägigen Rhythmus noch Sommerpausen oder Erntepausen berücksichtigen muß, dann sinkt die Stundenzahl entsprechend.


Was folgt daraus?

- Um die Mindeststundenzahl zu erreichen ist ein monatlicher Dienst nicht geeignet.

- 14-tägige Dienste werfen unter Umständen bei Schichtdienstlern Probleme auf. Müssen Pausenzeiten berücksichtigt werden ist man hier auch ganz schnell unter der Mindestanzahl. Für Wehren mit umfangreicherer Ausstattung und im Schnitt vermutlich auch breiter qualifizierten Kräften reicht diese Mindeststundenzahl vermutlich jedoch nicht aus.

- Wöchentliche Übungsdienste bieten die Möglichkeit auch über die Mindeststundenzahl hinaus fortzubilden oder auch die Konflickte mit Schichtplänen auszugleichen (besonderes Stichwort: Wechselschicht F/S). Spätestens bei der Einführung von Pausenzeiten wird es bei Schichtdienstlern unter Umständen schon zu Problemen führen.

Was kann man machen?

- Fortbildungsdienst sollte grundsätzlich im wöchentlichen Rhytmus angeboten werden.

- Es sollte darauf geachtet werden, daß die Nettofortbildungsdauer dabei nicht unter 2 U-Std. fällt.

- Um es Schichtdienstlern/Außendienstlern/... zu ermöglichen auf die Mindeststundenzahl zu kommen sollten min. 4 zusätzliche Fortbildungsdienste à mindestens 8 U-Std. angeboten werden (z.B. Samstags).

- Je nach Ausstattung der Wehr und Kräften mit erweitertem Fortbildungsbedarf müssen ggf. zusätzliche Fortbildungsdienste für diese Sondertätigkeiten angesetzt werden, die jedoch nur für das entsprechende Fachpersonal vorgesehen sind.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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