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Wehrleiter (RLP)
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themadarf WL zur Kontrolle auf privaten Grundstücken?18 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg416490
Datum22.07.2007 15:17      MSG-Nr: [ 416490 ]7633 x gelesen

Geschrieben von Reppin Stievich als noch sehr junger WL in einer 350 Seelen Gemeinde wurde gestern von einem Bürger angesprochen wie er sich verhalten soll, wenn sein Nachbar Müll der gelben Tonne verbrennt.

1. Raushalten (sonst hängt man nachher als Feuerwehr zwischen den Parteien)
2. Den Nachbarn bitten in diesem Fall die Polizei zu rufen. Diese hat i.d.R. im Gegensatz zur Feuerwehr das Recht das Grundstück zu betreten.
Sollte dann die Feuerwehr zum Ablöschen des Feuers erforderlich sein kann die Polizei die Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe bzw. zur Ersatzvornahme anfordern.

Bei einer vorgesehenen Verbrennung von Abfall/ Müll in geringem Umfang ist i.d.R. eine Zuständigkeit der Feuerwehr nicht gegeben, so daß die Rechtsvorschriften die das Betreten von Grundstücken ermöglichen i.d.R. nicht greifen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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