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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | darf WL zur Kontrolle auf privaten Grundstücken? | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 416490 | ||
Datum | 22.07.2007 15:17 MSG-Nr: [ 416490 ] | 7633 x gelesen | ||
Geschrieben von Reppin Stiev ich als noch sehr junger WL in einer 350 Seelen Gemeinde wurde gestern von einem Bürger angesprochen wie er sich verhalten soll, wenn sein Nachbar Müll der gelben Tonne verbrennt. 1. Raushalten (sonst hängt man nachher als Feuerwehr zwischen den Parteien) 2. Den Nachbarn bitten in diesem Fall die Polizei zu rufen. Diese hat i.d.R. im Gegensatz zur Feuerwehr das Recht das Grundstück zu betreten. Sollte dann die Feuerwehr zum Ablöschen des Feuers erforderlich sein kann die Polizei die Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe bzw. zur Ersatzvornahme anfordern. Bei einer vorgesehenen Verbrennung von Abfall/ Müll in geringem Umfang ist i.d.R. eine Zuständigkeit der Feuerwehr nicht gegeben, so daß die Rechtsvorschriften die das Betreten von Grundstücken ermöglichen i.d.R. nicht greifen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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