News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | darf WL zur Kontrolle auf privaten Grundstücken? | 18 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 416522 | ||
Datum | 22.07.2007 18:33 MSG-Nr: [ 416522 ] | 7601 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Markus Piewak muss es angemeldet werden, wenn nicht kann der Nachbar die Feuerwehr rufen und die machen das Feuer aus und der Verursacher zahlt. Diesen Automatismus sehe ich da nicht. Ein solches Abfallfeuer ist IMHO zunächst einmal ein Nutzfeuer. Wenn das nicht angemeldet ist, isses zunächst ein Verstoß gegen irgendwelche diesbezüglichen Satzungen der Kommune. Eine Grundlage für's Löschen besteht da noch nicht, nur ggf. 'ne OWi, weil nicht angemeldet. Anfahrt hingegen könnte Kostenpflichtig sein, weil mangels Anmeldung eine unnötige Alarmierung mehr oder weniger fahrlässig herbeigeführt wurde. Wie sieht's diesbezüglich aus, wenn man die LtSt entsprechend informiert, sich von der Gemeinde aber keine Verbrennungserlaubnis holt? Gleichen die die Daten ab und es gibt eine nette Rechnung vo der Kommune? Wird die LtSt es ignorieren, weil ein möglicher Brandstifter eine Alarmierung so verzögern könnte und trotzdem anfahren lassen? Wer trägt dann die Kosten? Wie sieht's dann aus beim BlowerDoor-Test oder wie das heißt zur Prüfung der Dichtheit von Gebäuden? Das dürfte der Kommune ja hiunsichtlich Genehmigungen eigentlich egal sein, reicht da 'ne Info an LtSt? Gruß, Thorben | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.149