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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWie viel Blaulicht muss am Auto sein?8 Beiträge
AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt417484
Datum27.07.2007 15:43      MSG-Nr: [ 417484 ]5314 x gelesen

Dann haben wir ja das Problem schonmal gelöst, jetzt zu der Anzahl.
Ein Teelicht auf dem Dach ist zu wenig, dessen sind wir uns hoffentlich alle einig.
Ich geh jetzt auch mal nur von Fahrzeugen ab Sprinter u.ä. aus.

Ein Blaulicht je links und rechts auf dem Dach vorne, zwei im Kühlergrill auf Rückspiegelniveau (Straßenräumer). Zusammen mit dem (verbotenen) Springlicht reicht das nach vorne aus. Ein bis zwei Lampen nach hinten, möglichst nicht unter der Stoßstange (wenn man sich ein paar Videos hier aus den Staaten anschaut muss man das dazzu sagen). Zusätzlich je eine Lampe über den vorderen Radkästen. (Wir hatten vor kurzem einen Unfall mit einem RTW, wo ein PKW ihm beim Spurwechsel in die Seite gefahren ist, da er diesen wohl nicht gesehen hat.)
Mehr braucht es nicht zum Glück, oder täusche ich mich da?


Meine Überlegungen beruhen nur auf den persönlichen Eindruck und sind nicht auf Grundlage irgendwelcher Studien erstellt.


Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

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