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| Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
| Thema | Rauchmelder - Einbauvorschriften | 37 Beiträge | ||
| Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 417642 | ||
| Datum | 28.07.2007 18:06 MSG-Nr: [ 417642 ] | 17123 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle Wenn bauliche Auflagen im Rahmen einer Nutzungsänderung gefordert wurden, dann sind die mit hoher Wahrscheinlichkeit im Rahmens eines Brandschutzkonzeptes gefordert worden. Na da kommen wir doch mal weiter! Ich gehe mal davon aus, dass ich dieses Brandschutzkonzept (sofern es eines gibt) ncht zu sehen bekomme. Wenn da aber tatsächlich etwas zu der Plazierung der Melder drin stehen sollte, sind wir wieder bei der AUsgangsfrage, der Rechtsgrundlage. Der zuständige Mitarbeiter der KV wird sich ja nicht die Würfel holen und die Plazierung ausknobeln,. Er wird sich an irgendwelchen Normen, Gesetzen VDE, DIN oder weißdergeierwas richten. Wenn die privaten und nichts mit dem Thread zu tun habenden Seitenhiebe dann mal fertig sind, sollten wir uns auf eben diese Fragestellung konzentrieren. Aber bis dahin schon mal vielen Dank an die, die sich für mich die Zeit genommen haben, eine ANtwort zu finden! Das sollte auch mal gesagt werden. | ||||
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