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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie persönlich ist persönliche Ausrüstung? | 27 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 417877 | ||
Datum | 30.07.2007 11:33 MSG-Nr: [ 417877 ] | 9188 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Sven Tönnemann Das kann man dann übrigens zum Ärger aller JurastudentInnen noch exzessiv weiter betreiben mit Fremdbesitz, Eigenbesitz, mittelbarer Besitz, Eigentümer, Sicherungseigentümer, Bääääh. Was bin ich froh, dass mir dieser Mist in der Praxis bisher noch nicht wieder in relevanter Form begegnet ist :-) Zur Ausgangsfrage: Aus diesem Grund gibt es bei uns 2 Fächer im Spind. In der einen offenen Seite hängt die PSA (Schwarzbereich), in der anderen geschlossenen Seite, die auch mittels Schloss gesichert werden darf, hängen private Sachen (Weißbereich). An dem Weißbereich hat niemand etwas zu suchen. Bei einem Verdacht, dass sich dort Dinge befinden, die sich dort nicht befinden dürfen, ist die Seite von dem Spindinhaber (um das mal das rechtliche außen vor zu lassen :-) auf Verlagen des Löschgruppenführers zu öffnen. Einfach irgendetwas ohne Abstimmung zu machen, finde ich in jedem Fall nicht korrekt. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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