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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr -Niedersachsen | 39 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 417884 | ||
Datum | 30.07.2007 12:14 MSG-Nr: [ 417884 ] | 21053 x gelesen | ||
Hallo Leute, im Brandschutzgesetz wird gefordert einen den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzusellen. Die Mindeststörke VO hilft da auch nicht wirklich weiter, da sie für Gemeinden ab 15000 EW eigentlich nur einen Stützpunkt (z.B. LF10/6 + TLF16/24) und einen Schwerpunkt (z.B. HLF20/16, LF 20/"25", DL) fordert. Gibt es für Niedersachsen Anhaltspunkte über eine geforderte Hilfsfrist /Schutzziel in irgendeiner Form? Was ist für ein ländlichen Bereich ein angemessenes Schutzziel? z.B. Feuer: Staffel/TSF nach 15 min, Staffel/LF + ELW/ZF+Melder nach 20min z.B. TH: Staffel/TSF nach 15 min, Staffel/HLF + ELW/ZF+Melder nach 20min, RW nach 25min Es geht mir dabei nicht um die Bereitstellung von Fahrzeugen sondern auch um Mannschaften. Eine Staffel ist hierbei immer GF+MA+4 PA-Träger nach DV3+DV7 Ist eine Feuerwehr nicht in der Lage auch Tagsüber so eine Staffel zu stellen, müsste eine dritte Staffel alarmiert werden, oder sond weniger als 8 PA Träger für einen üblichen Gebäudebrand ausreichend? Weiterhin würde icht interessieren, ob es in Niedersachsen Gemeineden >15000 EW ohne Schwerpunkt bzw mit auf zwei Ortsfeuerwehren aufgeteilten Schwehrpunkten gibt. Gruß Ingo | ||||
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