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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Parkausnahmegenehmigung für Bereitschaftsdienstfahrzeuge | 15 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 418117 | ||
Datum | 31.07.2007 16:08 MSG-Nr: [ 418117 ] | 8938 x gelesen | ||
Tach zusammen, wie wird in eurer Stadt/Gemeinde das Parken von Einsatzfahrzeugen die "mit nach Hause" genommen werden gehandhabt ? Gibt es für diese eine Ausnahmegenehmigung von der Stadt was das Parken zum Beispiel an Parkuhren/-automaten bzw. in Anwohnerparkzonen angeht ? Gemeint sind jetzt Fahrzeuge von OrgL, EL(SB), LNA, NFS, KIT usw. die keinen "festen" Standort auf einer Wache haben, sondern vom jeweils Diensthabenden von daheim besetzt werden. Schon mal vielen Dank im vorraus. Gruß Andi | ||||
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