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RubrikSonstiges zurück
ThemaFahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren124 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY421085
Datum15.08.2007 10:51      MSG-Nr: [ 421085 ]84752 x gelesen
Themengruppe:
  • Fahrzeugbeschaffung

  • Geschrieben von Sebastian Kruppst es in Bayern rechtlich möglich, dass ein zweiter Feuerwehrverein gegründet wird und dieser dann auch Feuerwehr spielen will?
    Ja.

    Geschrieben von Sebastian KruppJetzt gründet diese Gruppe einfach ihre eigene Wehr und überzeugt den Bgm, dass sie es besser kann...
    Nein, sie gründen keine eigene Wehr, sondern einen Verein, der für die gemeindliche FF Personal abstellt. Es gibt dann auch keine zwei konkurrierenden Kommandanten, da dieser eine Fuktion innerhalb der gemeindlichen F ist und mit dem Verein absolut nichts zu tun hat.

    Es ist und bleibt nachher EINE gemeindliche FF, die ihr Personal eben aus zwei Vereinen bezieht. Es ist ja auch möglich (aber eher unüblich), dass der gemeindlichen FF Leute angehören, die nicht Mitglied im FW-Verein sind.

    Gruß
    Peter



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