News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | |||
Thema | Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren | 124 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 421194 | |||
Datum | 15.08.2007 16:01 MSG-Nr: [ 421194 ] | 84663 x gelesen | |||
Themengruppe: | |||||
Nur die wenigsten Besucher werden allerdings wissen, daß das Geld in die Vereinskasse kommt und nur für Vereinsausgaben ausgegeben werden braucht (Vereinskleidung= in Bayern Uniform, Vereinsfahne,...). Sie können es auch nur in den seltensten Fällen mitbekommen. Oftmals nutzen die Feuerwehrvereine Namen die entweder identisch mit denen der öffentlichen Feuerwehr oder zumindest zum verwechseln ähnlich sind (z.B. Freiwillige Feuerwehr Musterort e.V.). Teilweise wird auf Plakaten & Co dann auch noch der Zusatz "e.V." (betrifft diejenigen Vereine, die ins Vereinsregister eingetragen sind) mutwillig oder aus Unkenntnis weggelassen. Nur selten erlebt man ein Einschreiten der Gemeinde oder anderer Einrichtungen. Wenn die Uniform eine Vereinssache ist, dann wundert es mich übrigens schon, daß sich das Land so viel Aufwand macht und da Vorgaben in Form einer Dienstbekleidungsverordnung erstellt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|