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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren | 124 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 421434 | ||
Datum | 16.08.2007 17:19 MSG-Nr: [ 421434 ] | 84935 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geehrte Forumsgemeinde, daß ein Verein in Bayern seine Gemeinnützigkeit verliert, weil er nichts von seinem Vereinsvermögen für Beschaffungen für den örtlichen Brandschutz ausgibt, glaub ich jetzt nicht, da seine ureigenste Aufgabe ja nur die Bereitstellung der Mannschaft für die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr ist. Die Gemeinde/Gemeinschaft hat also hier einen Nutzen davon, daß es den Verein gibt. Wenn außerdem nur noch die Förderung der Kameradschaft in der Vereinssatzung steht (wie auch bei anderen gemeinnützigen Vereinen), sehe ich keinen Grund, warum der Verein "Freiwillige Feuerwehr Musterstadt" Probleme mit dem Finanzamt bekommen sollte, wenn er keinen Beitrag zur gemeindlichen Aufgabe Brandschutz leistet. Ich weiß, daß es außerhalb Bayerns Probleme damit gibt, daß der Verein den Namen "Freiwillige Feuerwehr Musterstadt" trägt. Viele dieser Vereine können sich aber mit dem Zusatz "e. V." von der gemeindlichen Einrichtung nicht einmal abgenzen, da sie kein eingetragener Verein sind! | ||||
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