| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 422499 | ||
| Datum | 21.08.2007 17:56 MSG-Nr: [ 422499 ] | 172375 x gelesen | ||
Hallo Ulrich, nach der Gebietseform in Bayern wurden ja die Stützpunktfeuerwehren gegründet. Diese erhielten (sollten erhalten) ein TLF 16/25. Bei uns im Landkreis waren das zu jener Zeit ca. 14 Feuerwehren, die diese beschafften. Anschließend wurden nach Bedarf noch weitere Fahrzeuge gekauft, denn mit dem TLF 16/25 konntest du ja nicht viel anfangen (Anhängelast, Staffelkabine, Rettungssatz usw.) So waren wir z.B. die erste Stützpunktfeuerwehr, die im Jahr 1989 ein LF 16 erhielt. Unser TLF ist mittlerweile das letzte aus dieser Erstanschaffung und soll ja jetzt ersetzt werden. Aber niemals kam uns in den Sinn, ein StLF irgendwelcher Größe zu kaufen. Wir erstellten einen Brandschutzplan für die Gemeinde und stimmten diesen mit den Nachbarfeuerwehren und den Führungskräften ab. Dabei blieb ein HLF 20/16 übrig. Das natürlich mit Norm- und einiger Zusatzbeladung. Tatsächlich haben wir auch mal mit einer Seilwinde geliebäugelt, aber als wir dann die Kosten für Kauf und Unterhalt erfahren haben, war der Traum vorbei. Aber warum sollte man eine zweite Schiebeleiter auf das Auto draufpacken, wenn schon eine am Stabdort ist und diese in den 18 Jahren erst zweimal benötigt wurde. Lt. Aussage einer FF, die wir besucht haben, bekommt man von der Regierung eine Ausnahmegenehmigung, wenn mindestens eine Schiebeleiter am Standort ist. P.S. Wir haben die dreiteilige Schiebeleiter und deren HAlterung am Fahrzeugdach mit ausgeschrieben. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|