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| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 422524 | ||
| Datum | 21.08.2007 18:51 MSG-Nr: [ 422524 ] | 172380 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner Naja, ein Sprungtuch vom LF 16. Packs ins Museum, die Anwendung ist - unmöglich, weil Du nie die mind. 16 FA dafür hast, wenn Du die brauchst - zu gefährlich, weil Dir mit hoher Wahrscheinlichkeit die Mannschaft Fehler macht oder der Springer ungenau springt - und dann die FA der Haltemannschaft IMMER die Doofen sind! Geschrieben von Anton Kastner Hier erschließt sich mir aber der Sinn des Ganzen nicht. Für was brauchen wir das. Auch das haben wir n-fach hier durchgekaut - seit Jahren immer wieder. Wofür hast Du nochmal die dreiteilige Schiebleiter auf Fahrzeugen für städt. Wohnbebauung? Was glaubst Du ist wahrscheinlicher? Die Leute springen eher aus dem Fenster bevor Du die Leiter aufgestellt bekommst... (und deshalb gehört für mich ZWINGEND das Sprungrettungsgerät auf alle Fahrzeuge für städt. Wohnbebauung - also alles über 2. OG...) Geschrieben von Anton Kastner Hier sollte eigentlich dann auch der GMV eingriefen und sagen: "Hallo Anton, du bist auf dem flachen Land. Du hast kein Wohngebäude mit mehr als 2 Geschossen. Du bist nicht in der Stadt." Wozu hast Du dann überhaupt so ein städt. LF? Da reicht doch locker ein (H)LF 10/10 als Erstangreifer und ein TLF 16/24-Tr in der Ergänzung, zusätzlich ggf. weitere Sonderfahrzeuge nach Bedarf. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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