| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 422558 | ||
| Datum | 21.08.2007 20:48 MSG-Nr: [ 422558 ] | 172127 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino In Hessen gibts nach Meldungen noch jede Menge arme TSA-Feuerwehren ... wüßte nicht wo ! In den meisten Kreisen dürften die TSA an einer Hand abzählbar sein (bei uns brauchst Du überhaupt keine Hand -> =0). Bist Du sicher im richtigen Bundesland zu sein ? Geschrieben von Ulrich Cimolino Die gibts jetzt auf ... da das Land Hessen Beschaffung von TSF-W seit dem dieses Fahrzeug erfunden wurde ausschließlich durch Beistellung von Fahrgestellen (5,5 - 6,3 t Transporterfahrgestell !) fördert ist hier ein TSF-W in der Regel normkonform (Ausnahmen, die ohne Zuschuss beschafft wurden gibt es natürlich !). Geschrieben von Ulrich Cimolino Wozu noch mehr von dem Wirrwarr für welchen taktischen Mehrwert. Wer sich ein TSF mit 4,25 t kaufen kann, kann sich auch ein TSF-W kaufen. Basta! ... ja ? Einige sehen es anders (ggf. halt auch der Zuschussgeber Land Hessen), u.a. auch weil das TSF-W größer ist und ggf. nicht in vorhandene Boxen passt. Aus genau diesem Grund hat uns eine Feuerwehr unseren 13 Jahre alten VW LT 50 (TSF-W) abgekauft - der ist nämlich ca. 15 cm niedriger als die aktuellen TSF-W. Gruss Gerhard | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|