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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 423122 | ||
| Datum | 23.08.2007 13:25 MSG-Nr: [ 423122 ] | 171189 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Wie neu ist dieser Regelungsentwurf? Mag sein, dass das Ding schön länger in der Beratung ist, aber mit liegt das Beratungsptotokoll vom 04.07.2007 vor. Interessant ist dort besonders, dass dort als ?Orientierungshilfe? angegeben ist, dass Städte bzw. Sitze der VG`en in B3 einzustufen sind und als Ausstattung in der Stufe 1 HLF 10/10 und wenn erforderlich ein Hubrettungsfahrzeug vorhalten müssen. Es wird zwar ausdrücklich gesagt, dass die ?erforderlichen? 3 MLF der Stufe 2 wahlweise bei der Stzützpunktwehr oder bei Ortsgemeindewehren vorgehelaten werden können, aber was nützt es wenn ich tagsüber vergeblich auf personelle Unterstützung warte, weil die Gemeinden, bei denen dann ein MLF stationiert wurde (Man will sich ja gegenüber den vorherigen TSF-W nicht verschlechtern) halt tagsüber kein Personal bieten können. Mit dieser Regelung wird dann aber den Stützpunktwehren faktisch die Möglichkeit genommen, personell UND materiell (PA, Schlauchmaterial, Pumpenleistung, etc.) in Zugstärke auszurücken, zumal ausdrücklich vorgehen ist, dass HLF 20/16 nicht zu bezuschussen sind (zumindest für B3 Gemeinden). Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber ! | ||||
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