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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 423167 | ||
| Datum | 23.08.2007 15:34 MSG-Nr: [ 423167 ] | 171037 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Urban Müller Ich gehe mal davon aus, dass je ein Pukt der jeweiligen Risikoklasse ausreicht um dementsprechend einstufen zu müssen (sollten) Nein, leider nicht. Zum Beispiel in unserem Ort findest Du folgende Voraussetzungen: B 1Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen, landwirtschaftliche Anwesen einschließlich Aussiedlerhöfe, Kleingartensiedlungen, Ortsverkehr, jedoch ohne die MerkmaleWochenendhaussiedlungen, Campingplätze. B 2Gebäude mit 3 bis 5 Vollgeschossen, gewerblich genutzte bauliche Anlagen (Werkstätten über 300 m² Geschoßfläche, Lagerplätze über 1.500 m², Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8 Betten), jedoch ohne die Merkmale geringer Durchgangsverkehr, ausgedehnte Wälder. B 3Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen, jedoch ohne die Merkmale Heime, Warenhäuser, gewerblich genutzte bauliche Anlagen über 1.500 m² Geschoßfläche, normaler Durchgangsverkehr. Wir sind in der Risikoklasse 1, TSF mit Normbeladung, ohne PA. Noch fragen? Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist. Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage! | ||||
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