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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLändliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern??169 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz423167
Datum23.08.2007 15:34      MSG-Nr: [ 423167 ]171037 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Urban MüllerIch gehe mal davon aus, dass je ein Pukt der jeweiligen Risikoklasse ausreicht um dementsprechend einstufen zu müssen (sollten)

Nein, leider nicht. Zum Beispiel in unserem Ort findest Du folgende Voraussetzungen:

B 1Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen, landwirtschaftliche Anwesen einschließlich Aussiedlerhöfe, Kleingartensiedlungen, Ortsverkehr, jedoch ohne die MerkmaleWochenendhaussiedlungen, Campingplätze.

B 2Gebäude mit 3 bis 5 Vollgeschossen, gewerblich genutzte bauliche Anlagen (Werkstätten über 300 m² Geschoßfläche, Lagerplätze über 1.500 m², Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8 Betten), jedoch ohne die Merkmale geringer Durchgangsverkehr, ausgedehnte Wälder.

B 3Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen, jedoch ohne die Merkmale Heime, Warenhäuser, gewerblich genutzte bauliche Anlagen über 1.500 m² Geschoßfläche, normaler Durchgangsverkehr.

Wir sind in der Risikoklasse 1, TSF mit Normbeladung, ohne PA.

Noch fragen?

Gruß vom Berg

Jakob


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