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Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1.Die 2. Bergungsgruppe (kurz: 2. BGr) ist Bestandteil des Technischen Zuges beim THW.Sie ist neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. BGr ähnelt, mit zusätzlichen, schwereren Komponenten Ausgerüstet.Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge.

2.SanH-Lehrgang der JUH
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLändliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern??169 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz423173
Datum23.08.2007 15:45      MSG-Nr: [ 423173 ]170796 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jakob TheobaldNein, leider nicht. Zum Beispiel in unserem Ort findest Du folgende Voraussetzungen:

B 1Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen, landwirtschaftliche Anwesen einschließlich Aussiedlerhöfe, Kleingartensiedlungen, Ortsverkehr, jedoch ohne die MerkmaleWochenendhaussiedlungen, Campingplätze.

B 2Gebäude mit 3 bis 5 Vollgeschossen, gewerblich genutzte bauliche Anlagen (Werkstätten über 300 m² Geschoßfläche, Lagerplätze über 1.500 m², Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8 Betten), jedoch ohne die Merkmale geringer Durchgangsverkehr, ausgedehnte Wälder.

B 3Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen, jedoch ohne die Merkmale Heime, Warenhäuser, gewerblich genutzte bauliche Anlagen über 1.500 m² Geschoßfläche, normaler Durchgangsverkehr.

Wir sind in der Risikoklasse 1, TSF mit Normbeladung, ohne PA.

Noch fragen?


Ja.

Zu B2/B3: Kein geringer Durchgangsverkehr? Wohnt ihr in einer Sackgasse? (Man definiere außerdem mal "geringer" und "normaler" Durchgangsverkehr). Welche Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen habt ihr denn?

Es bleibt anzumerken, dass jede VG ihre Ortsgemeinden in Selbstverwaltung selbst einstuft. Problematisch ist natürlich, wenn man einen Ort in B2 einstuft, dann aber jahrelang die Anforderungen nicht erfüllt. Hier kann man sich als Verwaltung wohl eher rausreden, wenn man bei den Wischi-Waschi-Anforderungen sagt, man sei in B1 eingestuft und da reicht, was man hat. Nicht anders sieht es bei den Ergänzungsanforderungen aus (Stufe 2). Auch da wird vielfach die Ausrückezeit schöngeredet und nichts klar definiert (Entfernungen lassen sich nun mal schwer pauschal in Minuten umrechnen, man macht es trotzdem und nimmt dann auch noch die Luftlinie, auch wenn die Straße 3km länger ist...). Da werden stellenweise Fahrzeuge einer 13km entfernten Stützpunktwehr als ausreichend für Stufe 2 erachtet (15min), auch wenn es sonst nur ein paar TSF dazwischen gibt, ebenso Fahrzeuge aus 30km Entfernung für Stufe 3 (25min).

Alles in allem fehlt es auch in RLP an einer klar formulierten Verordnung. Es läßt sich auch da zu viel reininterpretieren oder wie Gummi ziehen.

Gruß,
Michael



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