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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 423173 | ||
| Datum | 23.08.2007 15:45 MSG-Nr: [ 423173 ] | 170796 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Nein, leider nicht. Zum Beispiel in unserem Ort findest Du folgende Voraussetzungen: Ja. Zu B2/B3: Kein geringer Durchgangsverkehr? Wohnt ihr in einer Sackgasse? (Man definiere außerdem mal "geringer" und "normaler" Durchgangsverkehr). Welche Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen habt ihr denn? Es bleibt anzumerken, dass jede VG ihre Ortsgemeinden in Selbstverwaltung selbst einstuft. Problematisch ist natürlich, wenn man einen Ort in B2 einstuft, dann aber jahrelang die Anforderungen nicht erfüllt. Hier kann man sich als Verwaltung wohl eher rausreden, wenn man bei den Wischi-Waschi-Anforderungen sagt, man sei in B1 eingestuft und da reicht, was man hat. Nicht anders sieht es bei den Ergänzungsanforderungen aus (Stufe 2). Auch da wird vielfach die Ausrückezeit schöngeredet und nichts klar definiert (Entfernungen lassen sich nun mal schwer pauschal in Minuten umrechnen, man macht es trotzdem und nimmt dann auch noch die Luftlinie, auch wenn die Straße 3km länger ist...). Da werden stellenweise Fahrzeuge einer 13km entfernten Stützpunktwehr als ausreichend für Stufe 2 erachtet (15min), auch wenn es sonst nur ein paar TSF dazwischen gibt, ebenso Fahrzeuge aus 30km Entfernung für Stufe 3 (25min). Alles in allem fehlt es auch in RLP an einer klar formulierten Verordnung. Es läßt sich auch da zu viel reininterpretieren oder wie Gummi ziehen. Gruß, Michael | ||||
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