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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 423176 | ||
| Datum | 23.08.2007 15:54 MSG-Nr: [ 423176 ] | 170952 x gelesen | ||
Hallo! Wenn man den "normalen Ortsverkehr" annimmt kann man keinen "Durchgangsverkehr" haben. Ortsverkehr bedeutet soviel wie: Überwiegend Anwohner und Lieferverkehr. Durchgangsverkehr wäre dann wenn eine Kreis- oder Landstraße evtl. auch Bundesstraße durch den Ort führt. Wobei man dann wohl je nach Gefühl entscheiden muss ob der Verkehr nun gering oder normal ist. Wie man das allerdings macht, keine Ahnung. Geschrieben von Michael Weyrich Welche Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen habt ihr denn? Guckst Du hier! Leider ist da die neue Halle noch nicht mit drauf. Aber die Halle ist auch ein Riesenteil, da könnte man bequem 3 Fußballspiele paralell laufen lassen. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist. Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage! | ||||
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