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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLändliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern??169 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz423176
Datum23.08.2007 15:54      MSG-Nr: [ 423176 ]170952 x gelesen

Hallo!

Wenn man den "normalen Ortsverkehr" annimmt kann man keinen "Durchgangsverkehr" haben. Ortsverkehr bedeutet soviel wie: Überwiegend Anwohner und Lieferverkehr. Durchgangsverkehr wäre dann wenn eine Kreis- oder Landstraße evtl. auch Bundesstraße durch den Ort führt. Wobei man dann wohl je nach Gefühl entscheiden muss ob der Verkehr nun gering oder normal ist.
Wie man das allerdings macht, keine Ahnung.

Geschrieben von Michael WeyrichWelche Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen habt ihr denn?

Guckst Du hier!

Leider ist da die neue Halle noch nicht mit drauf. Aber die Halle ist auch ein Riesenteil, da könnte man bequem 3 Fußballspiele paralell laufen lassen.

Gruß vom Berg

Jakob


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