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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Sicherung von Personen auf Krankentragen | 4 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8B., Leinfelden-Echterdingen/Barby / Baden-Württemberg/S-A | 423250 | ||
Datum | 23.08.2007 22:07 MSG-Nr: [ 423250 ] | 5647 x gelesen | ||
Wertes Forum, heute reiche ich einmal eine Frage an Euch weiter, Dir mir ein Kamerad gestellt hat: Wenn eine Person auf einer Krankentrage gesichert wird, auf welche Weise erfolgt dann die Leinenführung im Bereich des Fußendes? Ich bin auf mindestens zwei Möglichkeiten hierfür gestoßen und bin mir nun nicht sicher, welche man als "Lehrmeinung" sehen darf. Variante 1: Man sichert mit einem einfachen "Achterschlag", legt also das Seil in Form einer Acht um die Füße/Schuhe. Variante 2: Wie 1, aber zusätzlich wird die Leine noch an den beiden Holmen mit einem Halbschlag straf angeschlagen - zumindest interpertiere ich so das Bild in der neuen FwDV 1 - oder wie ist es da gemeint? Wie sichere ich nun richtig die Person am Fußende, gibt es eindeutige Lehrmeinung, wo steht diese (100% nachvollziehrbar)? Schon einmal vielen Dank für Eure Unterstützung MkG s "Stell' Dir vor, was das für ein Feuer wär', geb' es nicht die Feuerwehr" (In Gedenken an meinen lieben Großvater) | ||||
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