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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmfang der Brandbekämpfung24 Beiträge
AutorMahl8ow 8J., Golzow / Brandenburg424114
Datum27.08.2007 15:14      MSG-Nr: [ 424114 ]7962 x gelesen

Hallo!

Herr Cimolino verweist in seinen Ausführung zum Thema "Löschen - oder brennen lassen" auf folgendes Urtel:

Umfang der Brandbekämpfung

Neben den eigentlichen Löscharbeiten dienen auch nach dem Brand zu treffende, vorbeugende Maßnahmen (Nachschau, Stellen einer Brandwache) der Abwehr von Gefahren.

Der Einsatzleiter entscheidet nach seinem Ermessen aufgrund subjektiver Feststellung und örtlicher Wahrnehmungen, ob das Feuer gelöscht ist.

LG Rottweil, Urteil vom 02.12.93 ? 2 O 457/93

Kennt dieses Urteil jemand genauer? Gibt es in irrgendeiner Fachzeitschrift genauere Ausführung zu diesem Urteil?

JensM



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