News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umfang der Brandbekämpfung | 24 Beiträge | ||
Autor | Mahl8ow 8J., Golzow / Brandenburg | 424114 | ||
Datum | 27.08.2007 15:14 MSG-Nr: [ 424114 ] | 7962 x gelesen | ||
Hallo! Herr Cimolino verweist in seinen Ausführung zum Thema "Löschen - oder brennen lassen" auf folgendes Urtel: Umfang der Brandbekämpfung Neben den eigentlichen Löscharbeiten dienen auch nach dem Brand zu treffende, vorbeugende Maßnahmen (Nachschau, Stellen einer Brandwache) der Abwehr von Gefahren. Der Einsatzleiter entscheidet nach seinem Ermessen aufgrund subjektiver Feststellung und örtlicher Wahrnehmungen, ob das Feuer gelöscht ist. LG Rottweil, Urteil vom 02.12.93 ? 2 O 457/93 Kennt dieses Urteil jemand genauer? Gibt es in irrgendeiner Fachzeitschrift genauere Ausführung zu diesem Urteil? JensM | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|