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Tragkraftspritze
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVOL und DIN (und die Randprobleme...)11 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW424669
Datum29.08.2007 11:24      MSG-Nr: [ 424669 ]6985 x gelesen

Hallo,

ich hatte gerade eine längere Diskussion mit unserem Innenrevisor zur VOL (2006)

§ 8a
Technische Anforderungen
1. Die technischen Anforderungen sind zu formulieren:
1. entweder unter Bezugnahme auf die im Anhang TS definierten technischen Spezifikationen
in der Rangfolge:
a) nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden,
b) europäische technische Zulassungen,
c) gemeinsame technische Spezifikationen,
d) internationale Normen und andere technische Bezugssysteme, die von den europäischen
Normungsgremien erarbeitet wurden oder,
e) falls solche Normen und Spezifikationen fehlen, nationale Normen, nationale technische
Zulassungen oder nationale technische Spezifikationen für die Planung, Berechnung
und Ausführung von Bauwerken und den Einsatz von Produkten.
Jede Bezugnahme ist mit dem Zusatz ?oder gleichwertig? zu versehen;
(vgl. z.B. VOL/A)

Konkret geht es um die Nennung von (europäischen) Normen in Leistungsbeschreibungen. Nach o.a. VOL-Fassung MUSS jede Nennung einer Norm o.ä. mit dem Zusatz "oder gleichwertig" versehen werden.

Dazu folgende Fragen:
1. Wer macht das für Leistungsbeschreibungen z.B. für Fw-/RD-Fahrzeuge (oder PSA) so?
2. Wer prüft, was ggf. einer Norm (z.B. mit Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren) gleichwertig wäre? Wer prüft ggf. die in vom Bieter beigelegten Beschreibungen (z.B. Produktbeschreibung mit Verweisen auf ausländische Normen/Regeln) auf "Gleichwertigkeit"?
3. Wer haftet, wenns nicht gleichwertig war, z.B. bei Verletzungen daraus (z.B. Umfallen einer DL => DIN EN 1777, Lösen einer Trage bei Aufprall => DIN EN 1789; Stromschlag => VDE 0100 ...)?
4. Wie gehen die Länder mit Bezuschussung nach Normfahrzeugen damit um, bei deren Verletzung es keinen Zuschuß gibt?
5. Wie die Länder mit sogar nur landesspezifischen Baurichtlinien (z.B. RLP), bei deren Verletzung es keinen Zuschuß gibt?
6. Was machen Aufbauer, wenn z.B. die "gleichwertige" Feuerwehraxt aus Weitwegistan, dann leider doch nicht in die Halterung der DIN-Axt passt?
7. Gabs deshalb schon Anfechtungsverfahren im Bereich Feuerwehr/RD oder benachbarter ähnlicher Auftraggeber? Ergebnis?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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