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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Schritte gegen den Jugendwart | 40 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 425014 | ||
Datum | 30.08.2007 12:34 MSG-Nr: [ 425014 ] | 14977 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, in der in den letzten Tagen gelaufenen Diskussion "Handicap-Kinder in der JF" und in den regelmäßig aufflammenden Threads zum Thema "BF-Tag" (etc.) wird immer wieder berichtet, dass Jugendwarte/-betreuer und Ausbildern in der JF von "fürsorgenden" Eltern oder auch anderen Instanzen rechtliche Schritte (nach Unfällen aber auch "präventiv") zu befürchten haben und was alles zu unterlassen sei (Wasser am Rohr als Beispiel) Hat jemand von konkrete Fälle hierzu? Wann wurde ein JW (et al.) wofür und womit bestraft? Bitte keine Mythen aufwärmen, sondern am besten fundierte Quellen angeben! Auch ich kenne den Satz "Als Jugendwart stehst du mit einem Bein im Gefängnis" zur Genüge, aber ein stichhaltiges Beispiel konnte mir keines der "Orakel" nennen... vielleicht kriegen wir hier ja was zusammen, um etwas mehr "Fingerspitzengefühl" zu entwickeln, wobei man etwas vorsichtiger sein sollte oder wo die Jugendlichen zu sehr "in versicherungstechnische Watte" gepackt werden? Vielen Dank für eure Mithilfe! PS: Bei Bedarf: die Domain jugendfeuerwehrunfaelle.de ist noch frei! ;-) Grüße Magnus | ||||
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