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Jugendfeuerwehr
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern425014
Datum30.08.2007 12:34      MSG-Nr: [ 425014 ]14977 x gelesen
Infos:
  • 30.08.07 Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  • 30.08.07 Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • 30.08.07 Tauzieh-Urteil

  • Hallo zusammen,
    in der in den letzten Tagen gelaufenen Diskussion "Handicap-Kinder in der JF" und in den regelmäßig aufflammenden Threads zum Thema "BF-Tag" (etc.) wird immer wieder berichtet, dass Jugendwarte/-betreuer und Ausbildern in der JF von "fürsorgenden" Eltern oder auch anderen Instanzen rechtliche Schritte (nach Unfällen aber auch "präventiv") zu befürchten haben und was alles zu unterlassen sei (Wasser am Rohr als Beispiel)

    Hat jemand von konkrete Fälle hierzu? Wann wurde ein JW (et al.) wofür und womit bestraft? Bitte keine Mythen aufwärmen, sondern am besten fundierte Quellen angeben! Auch ich kenne den Satz "Als Jugendwart stehst du mit einem Bein im Gefängnis" zur Genüge, aber ein stichhaltiges Beispiel konnte mir keines der "Orakel" nennen... vielleicht kriegen wir hier ja was zusammen, um etwas mehr "Fingerspitzengefühl" zu entwickeln, wobei man etwas vorsichtiger sein sollte oder wo die Jugendlichen zu sehr "in versicherungstechnische Watte" gepackt werden?

    Vielen Dank für eure Mithilfe!

    PS: Bei Bedarf: die Domain jugendfeuerwehrunfaelle.de ist noch frei! ;-)


    Grüße
    Magnus

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