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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ich habe Unsinn gemacht, was kann mir jetzt passieren? | 40 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 425573 | ||
Datum | 01.09.2007 14:42 MSG-Nr: [ 425573 ] | 10496 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcus Pansing Ein Ausschluß aus der Wehr ist ein Verwaltungsakt, der an bestimmte, hier schon genannte Aspekte geknüpft ist. Sollte der WF das trotzdem versuchen, kann das wenns extrem kommt, sogar auf Verwaltungsgerichtsbasis geprüft werden. Aha. Wie kommst Du darauf? Geschrieben von Marcus Pansing Du hast zwar unrechtmäßigerweise Dinge an Dich genommen, jedoch ist dies kein Diebstahl oder Unterschlagung. Bitte was denn sonst? Das Zeug war bzw. ist Eigentum der Gemeinde und sein Dienstvorgesetzter hat ihm verboten, davon etwas mitzunehmen. Er hat es doch getan. Wenn das nicht die Defintion von Diebstahl ist, dann muss ich was falsch verstanden haben. Geschrieben von Marcus Pansing Dafür kann dich Dein WF bestenfalls hart anzählen, im Höchstfall mit einer Abmahnung. Mehr nicht!! Unsinn. Wenn er das so macht, dann ist es mehr oder weniger Augenmaß oder guter Wille. Geschrieben von Marcus Pansing Ein vernünftiges Gespräch, in dem Du deine Selbsterkenntniss mitteilst und die Sache sollte aus der Welt sein. Das ganze könnte man mit ner Runde Bratwürsten und einer Entschuldigung nach dem nächsten Dienstabend natürlich noch untermauern ;-) Das sehe ich zwar genauso, allerdings halte ich deine Ausführungen dazu für mehr als fraglich. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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