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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaIch habe Unsinn gemacht, was kann mir jetzt passieren?40 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz425600
Datum01.09.2007 16:39      MSG-Nr: [ 425600 ]10626 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Florian Besch"eines sonstigen Fehlverhaltens, welches die weitere Mitgliedschaft nicht mehr rechtfertigt"

Wenn das mal kein Gummiparagraph ist. Wie ist "sonstiges Fehlverhalten" definiert? Parken auf dem Stammplatz des Wehrführers, flirten mit der Tochter des Bürgermeisters?

Geschrieben von Florian BeschUnd Ausschliessen geht mittels Bescheid der Stadtverwaltung ...

Richtig! Der Ausschluss bzw. Zwangsentpflichtung ist ein Verwaltungsakt. Gegen einen solchen Beschie ist in allen Bundesländern ein Widerspruch möglich. Da kann man bei Bedarf sogar bis vor`s Verwaltungsgericht ziehen.

Nochmal, die Gründe für einen Ausschluss müssen sehr Stichhaltig sein!

Ein Wehrführer sollte sich sehr gut überlegen was er macht. Im vorliegenden Fall halte ich einen Ausschluss für absolut unbegründet. Ach ja, ein Mitglied kann nur dann ausgeschlossen werden wenn sein weiteres Verbleiben in der betreffenden Wehr zu einer schwerwiegenden Störung des Dienstbetriebes führt. (Aussage Verw.Rechtler). Und das trifft in diesem speziellen Fall absolut nicht zu.

Zum Verhalten des Gerätewartes will ich nicht viel sagen. Aber wenn er unbrauchbares Gerät aussondert handelt er richtig. Gut, er hätte es nicht so einfach "verschenken" dürfen (evtl. war ja ein Verkauf über eBay geplant ;-) ). Im Endeffekt aber hat der gute man Gerät das nicht mehr zum Einsatz tauglich war aus Sicherheitsgründen der Benutzung durch Unbrauchbarmachung entzogen. Eine gängige Praxis (wenn ich da z. B. an unsere alten Hakengurte denke kommen mir heute noch die Tränen) Auch in diesem Fall dürfte es keinerlei größere Probleme geben.

Aber einen Rüffel haben beide verdient! Leute, immer erst mal mit der "Chef" reden! Man ist angenehm überrascht was nach einem Gespräch plötzlich alle doch noch möglich ist!

Gruß vom Berg

Jakob


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