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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Richtlinien / Bestimmungen zum Fahrzeugausbau | 7 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Fürth / Hessen | 425729 | ||
Datum | 02.09.2007 15:00 MSG-Nr: [ 425729 ] | 4516 x gelesen | ||
Hallo, wir wollen uns ein neues Fahrzeug aus eigenen Mitteln beschaffen. Es soll ein Kleintransporter (Kastenwagen) z. B. ein Mercedes Sprinter (oder ähnliches) werden. Dieses Fahrzeug wollen im vorderen Bereich mit Sitzen für den Personentransport und im hinteren Bereich mit feuerwehrtechnischen Geräten (u.a. TS) bestücken. Nun meine Fragen: -Gibt es für den Ausbau des Fahrzeuges spezielle Richtlinien, an die wir uns halten müssen (das Fahrzeug soll keine Norm erfüllen und würde bei uns als MTF laufen)? - Ist nach dem Ausbau eine TÜV-Abnahme erforderlich oder zählt der Innenausbau als Ladung (vergleichbar mit einem Spediteur)? Ich würde mich sehr freuen, wenn uns jemand weiterhelfen könnte! DANKE | ||||
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