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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRD-Fobi in NRW6 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW425866
Datum03.09.2007 09:48      MSG-Nr: [ 425866 ]7705 x gelesen

Hallo,

welche Vorgaben existieren , um die in NRW per Erlaß geforderten 30 Stunden Fobi durchführen zu dürfen ?

Gibt es dazu einen Erlaß oder ähnliches ?

Welche Vorraussetzungen (Ausbildungsmaterial, Ausbilder, ect.) müssen erfüllt sein ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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