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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFE Klassen L und T bei der Feuerwehr15 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW426272
Datum05.09.2007 13:19      MSG-Nr: [ 426272 ]6358 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von Matthias MartinZu Absatz 1:
Lese ich so, dass die Feuerwehr Gespanne aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger (oder eben nur das Zugfahrzeug) zulassungsfrei bewegen darf, wenn das Zugfahrzeug nicht schneller als 60 km/h fahren kann.


Ich lese es vor allem so, dass ich die Fahrzeuge nicht extra für diesen Zweck (anders) zulassen muss (als sie normalerweise zugelassen sind).

Geschrieben von Matthias MartinWie kann ein Fahrzeug ein Kennzeichen bekommen, wenn es gar nicht zugelassen ist, weil es das nicht sein muss?

I.d.R. sind die Fahrzeuge dann ja schon zugelassen, aber eben halt nicht für diesen Zweck.

Wenn die TSA-Wehr nun aber nicht immer die Trecker vom Bauern Huber oder Maier benutzen will, sondern sich einen eigenen zulegt, dann muss sie die Zuteilung eines eigenen amtlichen Kennzeichens beantragen. Das wird sie nur gegen einen Versicherungsnachweis bekommen. Ob das dann schwarz oder grün ist, mögen bitte unsere Forums-Juristen feststellen ;-)

Geschrieben von Matthias MartinDürfte der hier letztlich relevante sein und besagt mEn, dass für Feuerwehreinsätze und Übungen Anhänger mit Fahrzeugen der Klassen L und T gezogen werden dürfen, wenn:
-das Zugfahrzeug nicht schneller als 32 km/h fahren kann
-der Fahrzeugführer mind. 18 Jahre alt ist


Das lese ich anders:
Hier wird festgelegt, dass Inhaber der Klassen T und L die entsprechenden Fahrzeuge (und Fahrzeugkombinationen) auch (u.A.) für Fw-Einsatz und -Übung bewegen dürfen. Abgesehen von der nicht-lof-Verwendung müssen die Fahrzeuge aber trotzdem den Klassen entsprechen (32km/h für Klasse L, die 60 km/h für Klasse T stehen ja schon in Absatz 1), und die Inhaber der Klasse L müssen 18 Jahre alt sein (bei Klasse T ist das immer der Fall).

Geschrieben von Matthias MartinZ.B. weil ich heut einfach mal Lust hab und einen Traktor etwas durch die Landschaft scheuchen will, welche FE Klasse benötige ich?
Die Klasse entsprechend seiner zulässigen Gesammtmasse, das kann B, C1 oder C sein (siehe §6 FeV). Mit Anhänger entsprechend ggf. ein E dazu. (von der zulassungs- und steuerrechtlichen Seite mal abgesehen.

Zu allem: IANAL, wer es wirklich genau wissen muss frage besser einen Juristen seines Vertrauens.

Gruß,
Henning



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