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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | FE Klassen L und T bei der Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 426272 | ||
| Datum | 05.09.2007 13:19 MSG-Nr: [ 426272 ] | 6358 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Matthias Martin Zu Absatz 1: Ich lese es vor allem so, dass ich die Fahrzeuge nicht extra für diesen Zweck (anders) zulassen muss (als sie normalerweise zugelassen sind). Geschrieben von Matthias Martin Wie kann ein Fahrzeug ein Kennzeichen bekommen, wenn es gar nicht zugelassen ist, weil es das nicht sein muss? I.d.R. sind die Fahrzeuge dann ja schon zugelassen, aber eben halt nicht für diesen Zweck. Wenn die TSA-Wehr nun aber nicht immer die Trecker vom Bauern Huber oder Maier benutzen will, sondern sich einen eigenen zulegt, dann muss sie die Zuteilung eines eigenen amtlichen Kennzeichens beantragen. Das wird sie nur gegen einen Versicherungsnachweis bekommen. Ob das dann schwarz oder grün ist, mögen bitte unsere Forums-Juristen feststellen ;-) Geschrieben von Matthias Martin Dürfte der hier letztlich relevante sein und besagt mEn, dass für Feuerwehreinsätze und Übungen Anhänger mit Fahrzeugen der Klassen L und T gezogen werden dürfen, wenn: Das lese ich anders: Hier wird festgelegt, dass Inhaber der Klassen T und L die entsprechenden Fahrzeuge (und Fahrzeugkombinationen) auch (u.A.) für Fw-Einsatz und -Übung bewegen dürfen. Abgesehen von der nicht-lof-Verwendung müssen die Fahrzeuge aber trotzdem den Klassen entsprechen (32km/h für Klasse L, die 60 km/h für Klasse T stehen ja schon in Absatz 1), und die Inhaber der Klasse L müssen 18 Jahre alt sein (bei Klasse T ist das immer der Fall). Geschrieben von Matthias Martin Z.B. weil ich heut einfach mal Lust hab und einen Traktor etwas durch die Landschaft scheuchen will, welche FE Klasse benötige ich? Die Klasse entsprechend seiner zulässigen Gesammtmasse, das kann B, C1 oder C sein (siehe §6 FeV). Mit Anhänger entsprechend ggf. ein E dazu. (von der zulassungs- und steuerrechtlichen Seite mal abgesehen. Zu allem: IANAL, wer es wirklich genau wissen muss frage besser einen Juristen seines Vertrauens. Gruß, Henning | ||||
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