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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaEinsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage???17 Beiträge
AutorTobi8as 8N., Nörten-Hardenberg / Niedersachsen426941
Datum10.09.2007 10:26      MSG-Nr: [ 426941 ]10069 x gelesen

Auf Feuerwehr-Websites findet man immer wieder interessante Einsatzberichte - mal detailierter, mal weniger.
Auf einigen Websites findet man dann zusätzlich zum Bericht und den Bildern noch die Einsatzdurchsage (aufgenommen vom Sprachspeicher des Melders) des alarmierenden Disponenten.
Wie sieht das rechtlich aus, ist dieses erlaubt oder verboten???
Wer kennt noch solche Websites oder praktiziert es selber???
Welche verschiedenen Möglichkeiten der veröffentlichung wendet Ihr an???
->Homepage-Link(s) bitte angeben, um sich mal Beispiele anzuschauen <-


Mit freundlichen Grüßen,

Tobias Nolte-Pagel

Feuerwehr Nörten-Hardenberg
http://www.feuerwehr-noerten.de

Privat:
http://www.tobias.nolte-pagel.de

P.S.: Alle Beiträge Meinerseits sind meine persönliche Meinungen und vertrete damit nicht die Meinung der Feuerwehr, der ich momentan aktiv angehöre!

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