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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Einsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage??? | 17 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8N., Nörten-Hardenberg / Niedersachsen | 426941 | ||
Datum | 10.09.2007 10:26 MSG-Nr: [ 426941 ] | 10111 x gelesen | ||
Auf Feuerwehr-Websites findet man immer wieder interessante Einsatzberichte - mal detailierter, mal weniger. Auf einigen Websites findet man dann zusätzlich zum Bericht und den Bildern noch die Einsatzdurchsage (aufgenommen vom Sprachspeicher des Melders) des alarmierenden Disponenten. Wie sieht das rechtlich aus, ist dieses erlaubt oder verboten??? Wer kennt noch solche Websites oder praktiziert es selber??? Welche verschiedenen Möglichkeiten der veröffentlichung wendet Ihr an??? ->Homepage-Link(s) bitte angeben, um sich mal Beispiele anzuschauen <- Mit freundlichen Grüßen, Tobias Nolte-Pagel Feuerwehr Nörten-Hardenberg http://www.feuerwehr-noerten.de Privat: http://www.tobias.nolte-pagel.de P.S.: Alle Beiträge Meinerseits sind meine persönliche Meinungen und vertrete damit nicht die Meinung der Feuerwehr, der ich momentan aktiv angehöre! | ||||
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