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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAusnahmen für So.Kfz.-Löschfz. speziell AHK3 Beiträge
AutorAndr8eas8 F.8, Gusterath / Rheinland-Pfalz427078
Datum10.09.2007 21:28      MSG-Nr: [ 427078 ]4843 x gelesen

Hallo,
ich hab mir eben mal das Typenschild unserer Anhängerkupplung (Rockinger RO226) angesehen und da ist mir aufgefallen, dass die Stützlast mit 50 kg angegeben ist und dann folgt als Ausnahme
"Zul. Stützlast an Feuerlöschfahrzeugen und Fahrzeugen d. Katastrophenschutzes: 80 kg"

Worauf stüzt sich diese Aussage?

Gruß Andreas



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 10.09.2007 21:28 Andr7eas7 F.7, Gusterath
 11.09.2007 00:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.09.2007 00:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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