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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfplichten für Ventile für Atemschutzflaschen | 4 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 428240 | ||
Datum | 18.09.2007 13:36 MSG-Nr: [ 428240 ] | 6425 x gelesen | ||
Hallo, heute morgen bin ich in einem Gespräch mit einer befreundeten Feuerwehr auf folgende Aussage gestossen: "Ventile von Atemluftflaschen müssen alle 6 Jahre Grundüberholt werden." - Ist dies so richtig und wenn ja wo steht es geschrieben? (DRGL 97/23/EG, BetrSichV ???) - Ist die Frist von 6 Jahren denn noch richtig? (Nach BetrSichV 5 Jahre - oder?) - Wer kann diese Prüfung durchführen mit welcher Qualifikation? Ich habe in diesem Zusammenhang nur folgendes gefunden: "Bei einer wiederkehrenden Prüfung sind Druckgasflaschen mit Ventil zu prüfen und müssen somit mit Ventil geliefert werden" (Dräger Flyer - Druckgasbehälter) Danke für die vielen Infos die gleich kommen ;-) Mit kameradschaftlichem Gruß Olli "Wer aufhört besser zu werden hört auf gut zu sein!" (unbekannt) <<< Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten >>> | ||||
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