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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | LFV NRW gewährt FA Rechtsschutz | 3 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 428265 | ||
Datum | 18.09.2007 17:52 MSG-Nr: [ 428265 ] | 7546 x gelesen | ||
Hi! Für Mitglieder des LFV NRW besteht künftig die Möglichkeit, über den LFV Rechtsschutz zu bekommen, lt. der aktuellen Ausgabe "Der Feuerwehrmann" (8/9 -2007). Habe ich leider nicht online gefunden. Rechtsschutz wird gewährt für Streitigkeiten, die sich aus dem Feuerwehrdienst oder der Tätigkeit in einem Feuerwehrverband ergeben, z.B. für die Verteidigung gegen Vorwürfe von fahrlässigen Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten oder im Zivilrecht, wenn Dritte Ansprüche erheben. Wird zwar in jedem Einzelfall vom Ausschuss u.a. im Hinblick auf die Erfolgsaussichten entschieden, ob es gewährt wird oder nicht und in welchem Umfang aber im großen und ganzen finde ich es gut und richtig, hier den FA ggf. zu ermöglichen, sich einen Anwalt zu nehmen und sich nicht auf Rechtsämter oder Unterstützung der Gemeinden verlassen zu müssen. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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