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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaKreisjugendfeuerwehrwart <-> Führungsausbildung FF12 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg428570
Datum20.09.2007 12:00      MSG-Nr: [ 428570 ]8921 x gelesen

Guten Tag

im Zuge der Meinungsbildung zur Neufassung einer Jugendordnung auf Kreisebene, würde mich interessieren, ob man für die Tätigkeit als Kreisjugendfeuerwehrwart bzw. stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart in einer Jugendordnung festschreiben sollte, ob dieser Personenkreis eine Ausbildung zum Zugführer bzw. Gruppenführer FF habe sollte/müsste/bräuchte ?

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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