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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Kreisjugendfeuerwehrwart <-> Führungsausbildung FF | 12 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 428570 | ||
Datum | 20.09.2007 12:00 MSG-Nr: [ 428570 ] | 8921 x gelesen | ||
Guten Tag im Zuge der Meinungsbildung zur Neufassung einer Jugendordnung auf Kreisebene, würde mich interessieren, ob man für die Tätigkeit als Kreisjugendfeuerwehrwart bzw. stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart in einer Jugendordnung festschreiben sollte, ob dieser Personenkreis eine Ausbildung zum Zugführer bzw. Gruppenführer FF habe sollte/müsste/bräuchte ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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