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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Personalsorgen bei der BF Hamburg | 163 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 428836 | ||
| Datum | 21.09.2007 15:27 MSG-Nr: [ 428836 ] | 168476 x gelesen | ||
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Geschrieben von Manuel Schmidt Bei dem einen hat man das Geld und rückt es nicht mehr raus, weil es einem Zusteht Ähm. Nein. Das Geld rückst Du wenn es der Insolvenzverwalter will und die Rahmenbedingungen stimmen sehr wohl schon wieder raus... Und wenn immer vorschüssig (d.h. am Monatsanfang) gezahlt wurde ist die Gefahr dafür eben auf Grund der nach InsO bestehene Fristen geringer. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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