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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | In Feuerwehr einklagen | 27 Beiträge | ||
| Autor | Alex8and8er 8S., Berlin / Berlin | 429108 | ||
| Datum | 23.09.2007 18:32 MSG-Nr: [ 429108 ] | 8831 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Grund der Frage ist ein FM(SB) der auf einer Jahreshauptversammlung "rausgewählt" worden ist und trotzdem wieder/weiter Mitglied sein möchte. Bundesland ist Schleswig-Holstein, Grund sei das die Ortssatzung der Feuerwehr dies zuliese. Diese Satzung liegt mir zumindest nicht vor, ich wüsste auch nicht das eine Ordnungsbehörde sich Satzungen gibt. Kann es sein, das da was mit Feuerwehr und Feuerwehrverein durcheinanderläuft? Meine Frage wäre, ob der FM dort noch Mitglied ist, da nie selbst ausgetreten und kein schriftlicher Bescheid vorliegt oder ob einfach erneut ein Aufnahmeantrag gestellt werden sollte. Ansonsten könnte eventuell ein Brief an den Bürgermeister als Behördenleiter mit der bitte um einen rechtskräftigen Bescheid zur Mitgliedschaft helfen, oder? Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | ||||
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