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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | In Feuerwehr einklagen | 27 Beiträge | ||
| Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 429173 | ||
| Datum | 24.09.2007 09:04 MSG-Nr: [ 429173 ] | 8724 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens Rugen Ich meine, die Satzung der Feuerwehr, der ich angehöre, enthält auch solch eine Klausel, das man auf einer Mitgliederversammlung Mitglieder ausschliessen kann. Ist unter anderem eine Möglichkeit sich von Karteileichen zu befreien, wenn anderes (Anmahnung zur Dienstteilnahme, usw.) nicht gefruchtet hat. Ich kenne das Niedersächsische Brandschutzgesetzt nicht, aber in NRW wäre dies so nicht möglich. Wenn es denn Karteileichen gibt, können diese nur vom LdF entlassen werden, aufgrund der mangelnden Dienstteilnahme. In diesem Fall kann die Mitgliederversammlung sich nicht über den LdF stellen und einen Ausschluss aus der FW vornehmen. Damit der LdF diese Karteileichen entfernen kann, ist er natürlich auf den jeweiligen Einheitsführer angewiesen, der die "Leichen" auch meldet um sie ggf. abmahnen zu lassen. Ich denke, das gerade dies in vielen FW´en eher lasch gehandhabt wird. Viele Grüße Marcus Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | ||||
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