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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | In Feuerwehr einklagen | 27 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 429186 | ||
| Datum | 24.09.2007 10:48 MSG-Nr: [ 429186 ] | 8772 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Also ich halte diese Regelungen für höchst fragwürdig, wenn in einer gemeindlichen Einrichtung Sitten wie in jedem X-beliebigen Verein herrschen. Einerseits ja, andererseits liegt es daran, das die Freiwilligen Feuerwehren in ihrem Ursprung genau das sind (x-beliebige Vereine, ohne das abwertend zu meinen). Die Unterordnung unter die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen kam ja erst, als man dort erkannte, das Feuerwehr an sich eine gute Sache ist. Historisch bedingt gibt es nun in manchen Bundsländern mehr und in manchen weniger erhaltene Grundsätze des ursprünglichen Vereinsgedankens. IMHO beides verständlich und beides berechtigt. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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