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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaIn Feuerwehr einklagen27 Beiträge
AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW429235
Datum24.09.2007 14:37      MSG-Nr: [ 429235 ]8619 x gelesen

Hallo!

Aber endet mit dem Ausschluss aus eurem Verein auch die Mitgliedschaft in der Feuerwehr? Für die Entlassung aus dem FW-Dienst müsste doch dann ein Auschluss von der Feuerwehr also der Gemeinde ausgesprochen werden? Im Bay. Feuerwehrgesetz finde ich, dass der Ausschluss von der Feuerwehr nur vom Feuerwehrkommandanten erfolgen kann. Was nun, wenn der Kommandant dem Wunsch des Vereinsavorstandes nicht folgen will?

Gruß Stephan



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