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Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.

Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.

In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.

Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.

Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.

Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.

In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.

Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.

Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaBUND schreibt 475 Notfallkrankenwagen aus16 Beiträge
AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen429946
Datum27.09.2007 22:49      MSG-Nr: [ 429946 ]5982 x gelesen
Infos:
  • 27.09.07 Hier link zur Vergabeseite

  • Hi,

    stimmt mit den KTW-4 auf Sprinter basis.

    Mein letzter Wissensstand ist:

    Die o.g. Notfall KTW Typ B sollen quasi die Hälfte der Fahrzeuge der Transportkomponente ergeben. Als Platzhalter bis die andere Hälfte da ist sollen eben diese KTW-4 fungieren.


    Der Bund gibt ja so zu sagen mächtig Gas mit Umsetzung der "Medical Task Force" Geschichte.


    "Wer aufhört besser zu werden hört auf gut zu sein!" (unbekannt)
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