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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Sehleistungen bei Einstellung gD | 1 Beitrag | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 430387 | ||
Datum | 30.09.2007 15:03 MSG-Nr: [ 430387 ] | 5493 x gelesen | ||
Hallo, ich bin auf der Suche nach den Mindessehleistungen die für den Einsatz bzw Einstellung im gD festgelegt sind. Gibt es da eine Bundeseinheitliche Vorschrift oder kann das jede Stelle für sich bestimmen. Es geht darum, dass ich eine Sehschwäche habe die nicht durch optische Hilfmittel (Brille) korregiert werden kann. Für die Fachleute unter euch Amblyopie. Die Fahrerlaubniss klasse CE konnte ich ohne Probele machen, da mein Augenarzt ein Gutachten für mich erstellt hat in dem er Versicherte das ich auch mit der Mindersehleistung noch genung sehe. Der Arzt erklärte mir das so, dass da es seit Geburt ist das gute Auge das schlechte kompensiert. Mein Sehfeld ist genau so gut wie eines Normalsichtigen. Würd mich freuen wenn Ihr mir ein paar Informationen geben könnt. MFG Sebastian | ||||
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