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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaTSF'neu' war: Verbesserungsmanagement bei einer Feuerwehr155 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY430770
Datum02.10.2007 10:26      MSG-Nr: [ 430770 ]192237 x gelesen

Geschrieben von Sebastian KruppDen Zusammenhang musst du (oder jemand anderes) aber mal genauer erklären. Wieso fallen sie aus welchem Alarmierungsraster?

Hallo Sebastian,

hat auch einige Zeit gedauert, bis ich da durchgestiegen bin.

Hier mal die Vorgaben für unseren Landkreis:

Die Bereichsfolge definiert, in welcher Reihenfolge die Alarmierungs-Software der Leitstelle die umliegenden Feuerwehren (Dienststellen) nach den für das Schadensereignis als erforderlich festgelegten Fahrzeugen/Gerätschaften (Einsatzmittelkette) absucht.
Nachdem die Alarmierungssoftware nicht selbständig erkennen kann, welche Dienststellen in welcher Reihenfolge für das Schadensereignis herangezogen werden müssen, ist dies in der Bereichsfolge vorzugeben.
Als Kriterien für die Festlegung der Reihenfolge gelten folgende Regeln:
Als Umkreis ist in jede "Verkehrs-"Richtung der Bereich mindestens bis zur nächsten Stützpunktfeuerwehr (alle umliegenden Nachbargemeinden) zu berücksichtigen. Hierbei müssen mindestens vier Stützpunktfeuerwehren, davon eine bzw. zwei mit Drehleiter (nach örtl. Bedarf) enthalten sein. Die dazwischenliegenden Orts-FF sind auf jeden Fall (bis ca. 30 FF) mit einzubeziehen.
Ebenso enthalten sein muss mind. 1 Feuerwehr, die über Wärmebildkamera verfügt.
Zuerst ist die Distanz (räumlich/zeitlich) aller Dienststellen in der Bereichsfolge zum Schadensort zu ermitteln (Achtung: ggf. schlechten Straßenzustand und widrige Wetterverhältnisse berücksichtigen, Hindernisse usw.)
nach diesen Ergebnissen sind diese Dienststellen zu reihen. Die bei den jeweiligen Dienststellen vorhandenen Fahrzeuge und Einsatzmittel finden hierbei keine Berücksichtigung !!! Es geht nur um die Distanz !
Im Einzelfall und nach Absprache mit den Führungskräften kann die so ermittelte Reihung angepasst werden, wenn z.B. geografische Gegebenheiten (z.B. steiler Berg, Durchfahrtshöhe einer Brücke usw.) dies rechtfertigen.
Es sind mindestens so viele Dienststellen zu ermitteln, damit das größtmögliche Schadensereignis mit den erforderlichen Gerätschaften versorgt werden kann.
Die Alarmierungssoftware berücksichtigt bei der Suche nach den erforderlichen Fahrzeugen/Gerätschaften auch, wenn einzelne Fahrzeuge/Geräte "ausser Dienst" gemeldet sind. In diesem Fall wird in der Bereichsfolge das nächste erforderliche und verfügbare Einsatzmittel ausgewählt. Aus diesem Grund ist die Bereichsfolge entsprechend umfassend und mit "Reserven" zu erstellen.
Die "örtlich zuständige" Dienststelle (Eintrag unter Nr. 1) wird bei einem Einsatz in ihrem Zuständigkeitsbereich (Zone) immer alarmiert, auch wenn z.B. bei einer Orts-FF die für den Einsatz benötigten Einsatzmittel nicht vorhanden sind!
Die Bereichsfolge ist für jeden Ort (Städte, Stadtteile, Dörfer, sonstige Orte, Mühlen, Weiler) innerhalb einer Zone zu ermitteln
Für Objekte (besondere Gefahren, unzureichende Wasserversorgung, Autobahnen, Bundesstraßen usw.) werden landkreisweit besondere Einsatzmittelketten und Bereichsfolgen festgelegt.
Jegliche politischen Grenzen (Gemarkung-, Gemeinde-, Landkreisgrenze) haben bei der Festlegung der Bereichsfolgen keinerlei Bedeutung!
Es kann damit vorkommen, dass die eigene Stützpunktfeuerwehr in der Gemeinde nicht alarmiert wird, wenn die Stützpunktfeuerwehr der Nachbargemeinde mit den erforderlichen Einsatzmitteln günstiger liegt und die Einsatzstelle schneller erreichen kann - erst dadurch wird die sogenannte "Nächste-Einsatzmittel-Strategie" erst so richtig sinnvoll! (Alarmierung der am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel)
"Die bisher bekannte Festlegung von Feuerwehren im Alarmplan ist nicht mehr relevant.
Es kann vorkommen, dass bei einem Einsatz gleicher Art im gleichen Ort jeweils andere Feuerwehren dazu alarmiert werden (Berücksichtigung z.B. ""ausser Dienst"")."


Da sind dann bis zu 28 Feuerwehren in diesem Raster, die dann zum größten Teil nicht benötigt werden.
So wird z.B. bei einem Kleinbrand mindestens 2000 l Wasser vgefordert. Dazu wird dann eine Wehr mit wasserführenden Fahrzeugen und die Ortswehr alarmiert. Und so geht´s dann weiter. Die "kleinen" Wehren werden dann nur noch alarmiert für WV über lange Strecken.

Noch Fragen?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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