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In my Opinion = meiner Meinung nach
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ?48 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz430775
Datum02.10.2007 10:56      MSG-Nr: [ 430775 ]19318 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoEs wäre hilfreich, wenn die PA-Hersteller mal endlich "zugelassene" Lösungen präsentieren würden, als jedes Jahr eine neue Marketinginitiave mit anderen Farben oder größeren Scheiben...

Ich meine ich bin da nur Anwender und werfe mir das auf den Rücken, was mir zur Verfügung gestellt wird.

Aber eine Lösung wie sie im Kfz-Bereich üblich ist, wäre IMO eine Alternative.
In meinem Kfz-Schein steht drinnen, welche Reifengröße ich verwenden darf. Aber nicht welche Farbe, welches Profil oder welcher Hersteller.
Atemschutzflaschen unterliegen doch einer Norm?
Wieso nicht "Mit unseren PA können sie Atemluftflaschen ach $bestimmter_Norm verwenden, (wenn sie noch folgende zusätzlichen Anforderungen erfüllen)"


Ähnliche Regelungen wären für mich als Laie auch für Holster analog zu einer ABE denkbar.
Holster müssen bestimmte Anforderungen erfüllen (z.B. eng anliegend damit gefahr des Hängenbleibens minimiert werden, Brandverhalten nicht schlechter als das der Bebänderung, einfach abzunehmen,...)


Manuel



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