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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | TSF'neu' war: Verbesserungsmanagement bei einer Feuerwehr | 155 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern | 431306 | ||
Datum | 04.10.2007 19:26 MSG-Nr: [ 431306 ] | 190759 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Ähm. Da ist zunächst mal der Hauseigentümer in der Pflicht. Es geht um sein Haus. Brandschutz und Löschwasserversorgung sind eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Und wo es nicht geht, muß man eben das Löschwasser herbeifördern. Der Hauseigentümer wird da selber nichts machen. Er darf dann aber auch nicht klagen, wenns mal etwas länger dauert. MkG
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