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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | TSF'neu' war: Verbesserungsmanagement bei einer Feuerwehr | 155 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 431336 | ||
Datum | 04.10.2007 21:38 MSG-Nr: [ 431336 ] | 190652 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Es soll schon Fälle gegeben haben, wo die Beschaffung oder die Beteiligung an der Beschaffung und Unterhalt/ Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln Auflage von Genehmigungen waren. Und ich habe von Fällen gehört, wo die Verzehr des "Grünen Knollenblätterpilzes" doch nicht zum Tode geführt hat ;-) Ansonsten ist es i.d.R. so, daß wenn ein entsprechendes Rettungsmittel nicht zur Verfügung steht im diesem Bereich auch ein entsprechender Bau nicht genehmigt wird. Jau, das wird beim Bau von "Emiraten" heute nicht anders sein, aber bei den "Altlasten"? (auf beiden Seiten, versteht sich!) mkg hwk | ||||
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