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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz mit 17 ! Freistellung auf der Arbeit ????????? | 32 Beiträge | ||
Autor | Luka8s M8., Babenhausen / Hessen | 432066 | ||
Datum | 09.10.2007 20:01 MSG-Nr: [ 432066 ] | 12457 x gelesen | ||
Hallo @ all, Folgende Situation: Mit 17 Jahren (Azubi) in der Einsatzabteilung ! Nachts um 4uhr ist ein Einsatz der sagen mal 2-3 stunden geht. Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen, also muss der Arbeitnehmer noch mal auf die Arbeit ?? (Ruhezeit) Wie ist das, ist das irgendwo gesetzlich festgehalten?? Noch nicht volljährig und so ? Jugendgesetz? Freue mich auf Antworten ! Danke schon im vorraus ! mfg Sportfreund | ||||
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