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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatz mit 17 ! Freistellung auf der Arbeit ????????? | 32 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 432282 | ||
| Datum | 10.10.2007 21:31 MSG-Nr: [ 432282 ] | 10858 x gelesen | ||
Moin Unsere Satzung bindet den Einsatzdienst an zwei Voraussetzungen: - Mindestens bestandener TM1-Lehrgang - Volljährigkeit Wen das Pamphlet interessiert, auf www.Linden.de stehen irgendwo (bei Bürgerservice?) alle Satzungen online. Da die Mustersatzung für Hessen auf gut Deutsch gesagt ein absoluter Fall für die Tonne ist, haben wir sie (lediglich auf Basis der Mustersatzung) weitgehend selbst erarbeitet. Geschrieben von Torsten Meiß Und geht den Satzung über Gesetzt?Satzungen haben Anwendungsvorrang, Gesetze haben Geltungsvorrang. Wenn die Satzung also einem Gesetz widerspricht (Man schreibt beispielsweise rein "Für die Sicherstellung des Brandschutzes in Musterhausen ist nicht die Gemeinde, sondern Bauer Müller verantwortlich") dann ist sie rechtswidrig. Wenn sie aber gesetzliche Regelungen nur ergänzt oder konkretisiert (Wie eben beispielsweise den Einsatzdienst an weitere Voraussetzungen zu knüpfen), dann genießt sie Anwendungsvorrang. Stünde freilich im Gesetz "Jeder ab 17 ist mit in den Einsatz zu nehmen" hätten wir ein Problem ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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